Leistungsfeststellung

 

Leistungsbeurteilung bei Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen

 

Die Mittelschule Hopfgarten orientiert sich bei der Beurteilung und Förderung von Schüler:innen mit Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten (LRS/Dyskalkulie) an den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung (Rundschreiben Nr. 24/2021).

 

Grundgedanke

Unser Ziel ist es, Chancengerechtigkeit und faire Leistungsbewertung sicherzustellen. Schüler:innen mit Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten erhalten gezielte Unterstützung, damit sie ihre Fähigkeiten bestmöglich entfalten können.

Die Schule unterscheidet dabei zwischen Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten, Lese-/Rechtschreibschwäche und Lese-/Rechtschreibstörung (nach WHO-Definition ICD-10).
Ähnliche Regelungen gelten sinngemäß auch für Rechenschwächen (Dyskalkulie).

 

Förderung und Unterstützung

  • Eine frühzeitige individuelle Förderung ist uns besonders wichtig. Sie setzt direkt am Lesen, Schreiben bzw. Rechnen an.
  • Fördermaßnahmen gelten für alle Schüler:innen mit Auffälligkeiten, unabhängig davon, ob ein klinisches Gutachten vorliegt.
  • Lehrkräfte arbeiten mit individuellen Übungsmaterialien, klar strukturierten Aufgabenstellungen und regelmäßigen Rückmeldungen, um Lernfortschritte sichtbar zu machen.
  • Bei Bedarf werden Hilfsmittel eingesetzt (z. B. vergrößerte Schrift, Leselineal, Audioaufnahmen, digitale Unterstützung).

 

Leistungsfeststellung und Beurteilung

  • In den Fächern Deutsch und lebende Fremdsprachen (bei Lese- und Rechtschreibschwäche) dürfen schriftliche Fehler (Rechtschreibung, Grammatik) nicht allein über die Note entscheiden.
    Bewertet werden mehrere gleichwertige Bereiche: Inhalt, Aufbau, Ausdruck, Wortschatz und Sprachrichtigkeit.
  • Identische Fehler werden nicht mehrfach gezählt.
  • Der individuelle Lernfortschritt wird stärker gewichtet als einzelne Schwächen.
  • In allen anderen Unterrichtsfächern hat das Lese-, Schreib- oder Rechenvermögen keinen Einfluss auf die Note, sofern der Fachinhalt verstanden wurde.
  • Bei schriftlichen Arbeiten dürfen zeitgemäße Hilfsmittel (z. B. Textverarbeitung mit Rechtschreibprüfung, elektronische Wörterbücher) verwendet werden.

 

Lese-/Rechtschreibstörung (ärztlich oder psychologisch bestätigt)

  • Liegt eine diagnostizierte Lese-/Rechtschreibstörung vor, kann die Lehrperson in Absprache mit der Schulleitung zusätzliche pädagogische Anpassungen vornehmen (z. B. Zeitzuschlag, vereinfachte Lesetexte).
  • Rechtschreibfehler, die direkt auf die Störung zurückzuführen sind, können ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben.
  • Diese Maßnahmen gelten auch bei abschließenden Prüfungen, sofern sie im Schulalltag bereits angewendet wurden.

 

Ziel unserer Schule

Unser Anliegen ist es, dass alle Schüler:innen – unabhängig von individuellen Schwierigkeiten – faire Chancen haben, ihre Leistungen zu zeigen.
Wir möchten sowohl schwächere Schüler:innen gezielt fördern als auch starke Schüler:innen fordern, damit jede und jeder den bestmöglichen Lernweg gehen kann.

Für weitere Informationen empfehlen wir die offiziellen Handreichungen des Bundesministeriums unter:
www.schulpsychologie.at/lrs