
Leistungsfeststellung
Leistungsbeurteilung bei Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwächen
Die Mittelschule Hopfgarten orientiert sich bei der Beurteilung und Förderung von Schüler:innen mit Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten (LRS/Dyskalkulie) an den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung (Rundschreiben Nr. 24/2021).
Grundgedanke
Unser Ziel ist es, Chancengerechtigkeit und faire Leistungsbewertung sicherzustellen. Schüler:innen mit Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten erhalten gezielte Unterstützung, damit sie ihre Fähigkeiten bestmöglich entfalten können.
Die Schule unterscheidet dabei zwischen Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten, Lese-/Rechtschreibschwäche und Lese-/Rechtschreibstörung (nach WHO-Definition ICD-10).
Ähnliche Regelungen gelten sinngemäß auch für Rechenschwächen (Dyskalkulie).
Förderung und Unterstützung
- Eine frühzeitige individuelle Förderung ist uns besonders wichtig. Sie setzt direkt am Lesen, Schreiben bzw. Rechnen an.
- Fördermaßnahmen gelten für alle Schüler:innen mit Auffälligkeiten, unabhängig davon, ob ein klinisches Gutachten vorliegt.
- Lehrkräfte arbeiten mit individuellen Übungsmaterialien, klar strukturierten Aufgabenstellungen und regelmäßigen Rückmeldungen, um Lernfortschritte sichtbar zu machen.
- Bei Bedarf werden Hilfsmittel eingesetzt (z. B. vergrößerte Schrift, Leselineal, Audioaufnahmen, digitale Unterstützung).
Leistungsfeststellung und Beurteilung
- In den Fächern Deutsch und lebende Fremdsprachen (bei Lese- und Rechtschreibschwäche) dürfen schriftliche Fehler (Rechtschreibung, Grammatik) nicht allein über die Note entscheiden.
Bewertet werden mehrere gleichwertige Bereiche: Inhalt, Aufbau, Ausdruck, Wortschatz und Sprachrichtigkeit. - Identische Fehler werden nicht mehrfach gezählt.
- Der individuelle Lernfortschritt wird stärker gewichtet als einzelne Schwächen.
- In allen anderen Unterrichtsfächern hat das Lese-, Schreib- oder Rechenvermögen keinen Einfluss auf die Note, sofern der Fachinhalt verstanden wurde.
- Bei schriftlichen Arbeiten dürfen zeitgemäße Hilfsmittel (z. B. Textverarbeitung mit Rechtschreibprüfung, elektronische Wörterbücher) verwendet werden.
Lese-/Rechtschreibstörung (ärztlich oder psychologisch bestätigt)
- Liegt eine diagnostizierte Lese-/Rechtschreibstörung vor, kann die Lehrperson in Absprache mit der Schulleitung zusätzliche pädagogische Anpassungen vornehmen (z. B. Zeitzuschlag, vereinfachte Lesetexte).
- Rechtschreibfehler, die direkt auf die Störung zurückzuführen sind, können ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben.
- Diese Maßnahmen gelten auch bei abschließenden Prüfungen, sofern sie im Schulalltag bereits angewendet wurden.
Ziel unserer Schule
Unser Anliegen ist es, dass alle Schüler:innen – unabhängig von individuellen Schwierigkeiten – faire Chancen haben, ihre Leistungen zu zeigen.
Wir möchten sowohl schwächere Schüler:innen gezielt fördern als auch starke Schüler:innen fordern, damit jede und jeder den bestmöglichen Lernweg gehen kann.
Für weitere Informationen empfehlen wir die offiziellen Handreichungen des Bundesministeriums unter:
www.schulpsychologie.at/lrs